Protokoll Ethik 13.1

Montag 4.10.2004

Protokollantin: Eva Hagel

 

 

 

1. Thema der Stunde: Strafgerechtigkeit

 

Prinzipien, die hier angewendet werden:

à Generalprävention: Schutz der Gesellschaft durch Abschreckung

à Sozialprävention: Vorbeugung und Verhinderung von Straftaten durch z. B. Beratungsstellen; nach begangener Straftat Resozialisierung oder Sicherheitsverwahrung des Täters; hier stehen die Gesellschaft und potenzielle Täter im Vordergrund

à Vergeltung, Rache

à Wiedergutmachung für Opfer und oder Angehörige

 

Ziel einer Gesetzessprechung im Allgemeinen ist es einen Rechtsfrieden herzustellen. Grundlage hierfür sind feststehenden Prinzipien nach denen Straftaten geahndet werden im Gegensatz zu einer willkürlichen Bestrafung.

Den ersten Gesetzen, Regeln, die es gab im Bezug auf Straftaten lag der reine Vergeltungsgedanke zu Grunde. ( Auge um Auge, Zahn um Zahn)

Später kam das Prinzip der Abschreckung hinzu, Beispiele hierfür sind öffentliche Hinrichtungen, die bis Mitte des 19. Jahrhunderts auch in Deutschland vollstreckt wurden.

Parallelen zu dieser Art der öffentlichen Ausstellung des Täters findet man in der westlichen Welt auch heute noch. So werden in den USA z.B. Diebe teilweise dazu verurteilt eine gewisse Zeit lang mit Leuchtplakaten am Körper herum zulaufen, auf denen Sätze wie „ Ich bin ein Dieb“ stehen.

Diese öffentliche Ausstellung von Tätern kollidiert mit der Würde des Menschen.

 

 

 

2. Thema der Stunde: Kant

 

Analyse eines Satzes von Kant:

 

Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir.

 

Klärung von Begriffen:

 

- Gemüt à gefühlsbetonte, von Werthaltungen geprägte, oft auch bestimmten Grundstimmungen unterworfene Erlebnisfähigkeit des Menschen; Kern des Charakters; wird oft dem Verstand gegenübergestellt

 

- der bestirnte Himmel über mir à Regeln, Gesetze, äußere Einflüsse; Weltordnung

 

-         das moralisches Gesetz in mir à Gewissen; das was den Menschen besonders macht

 

 

 

Protokoll 13.1                                                                                 Montag, den 18.10.2004

Ethik 2stündig

Kurslehrer: Herr Weissberger

Protokollantin: Friederike Hess

Abwesend: Daniel Schüssele

 

Thema der Stunde: Kant

 

Pflicht

Wir assoziieren mit dem Begriff „Pflicht“ Instanzen und Gesetze, die uns in unserem Handlungsspielraum einschränken. Dadurch wird uns die Entscheidung, wie wir handeln wollen, schon abgenommen.

Neigung

Wenn wir aus Neigung handeln, dann verstehen wir darunter ein freies Handeln, welches wir selbst entscheiden.

Laut Kant ist es gerade andersrum

Pflicht ist ein objektives Empfinden wenn man nach Pflicht handelt, ist es ein freies Handeln. Denn es geht nur um die freie Entscheidung, ohne jegliche Bedingung.

Das Motiv ist also abhängig vom Ziel, somit ist die Abhängigkeit gleichzeitig die Voraussetzung.

Autonomie: Man ist frei in seinem Handeln

Es gibt verschiedene Motivationen für ein pflichtbestimmtes Handeln:

-         nach Aristoteles ist es das Streben nach Glück

-         Gott finden

-         Belohnung ernten

Bsp: Maximilian Kolbe entschied sich in seiner größten Angst für ein pflichtbestimmtes Handeln. Er hat sich an Stelle von anderen für den Todesbunker gemeldet. Warum? Er war gläubiger Christ und konnte durch sein Handeln zu Gott gelangen, sein größtes Glück.

Gegenbeispiel: Wenn man aus Pflicht handelt, um nicht geächtet zu werden. Dies ist jedoch nicht moralisch.

Bsp: Karl Heinz Böhm leitete ein Afrikaprojekt. Sein Motiv war Eitelkeit.

Neigung ist ein subjektives Empfinden, es besteht ein Eigeninteresse.

Bsp: Das Hobby Fussball

Was will man damit erreichen?

-         sich miteinander wohlfühlen

Was ist das primäre Interesse?

-         sein eigenes Wohlbefinden steigern

Laut Kant ist man somit nicht mehr frei in seinem Handeln, denn dies ist abhängig vom Wohlgefühl bzw. man wird von seinem Wohlgefühl geleitet.

Heteronomie: Das Handeln ist durch die Neigung bestimmt.

 

Kant stellt sich die Frage: „Was macht den Mensch zum Mensch?“

- Die Vernunft, dadurch unterscheidet er sich von anderen Lebewesen

In der Antike bekommt der Mensch von Gott seine Vernunft und von der Natur seine Triebe

!’ Somit hat der Mensch verschieden Möglichkeiten zu handeln

Kant definiert den Mensch als Moralwesen, dadurch fallen beim moralischen Handeln die Triebe weg.

Kant fragt sich, wie man moralisches Handeln begründen kann.

- Es gibt 2 Seiten im Mensch, die Triebseite und die Vernunftseite

Die Motivation zum moralischen Handeln ist Gott

 

Protokoll

Der Ethikstunde vom 20.09.04

Protokollantin Eva Gremmelspacher

 

Thema: Grundproblem von Kant

Grundlage: Interview aus Chrismon vom September 2004

 

1.     Klärung der Begriffe Handeln und Tun

 

Handeln

·         Mensch denkt mit Vernunft selber nach, wie er handelt

·         Es steht der freie Wille dahinter à man hat die Freiheit über sein Handeln zu entscheiden

·         Phronesis

 

Tun

·         Durch äußere Faktoren festgelegt

·         Unfrei, gebunden

·         Etwas, was man tun muss (z.B. Essen)

·         Poiesis

 

 

2.     Arbeitsauftrag: Erläutere wichtige Begriffe, die im Text vorkommen.

 

-          Gewissen: Nach Brumlik hat jeder ein Gewissen, aber man kann es ausschalten. Bsp. Himmler: sein Gewissen ist überlagert durch die Ideologie.

Nach Roth hängt das Gewissen von der Sozialisierung und von den Lebensumständen ab. Das Gewissen ist ein Konstrukt um sinnvoll zu überleben.

In Gesellschaften ist es unterschiedlich, wann sich das Gewissen einschaltet.

Kant sagt, dass wenn der Mensch der inneren Stimme, dem Gewissen, folgt handelt er nicht frei.

 

-          Freier Wille: Die Entscheidung geschieht frei, sie ist unbeeinflusst; eigene Entscheidungskraft, selbständig.

Nach Kant ist der Wille erst dann frei, wenn er sich auf die Vernunft bezieht. Da der Mensch vernunftbegabt ist, hat er einen freien Willen.

Beispiel: Der Mensch ist verpflichtet zu Bildung à Es ist falsch, wenn er die Hausaufgaben nicht macht. Dadurch macht er nicht, was die Vernunft sagt sondern handelt nach eigenen Interessen. à der Mensch wird unfrei.

 

-          Soziales Ritual: Nach Roth sind sie notwendig um das Handeln zu steuern. Sie ermöglichen das Leben in der Gesellschaft

Das soziale Ritual ist eine Gewohnheit, die anerzogen wurde.

Beispiel: Man entschuldigt sich, wenn man jemandem auf den Fuß getreten ist.

 

 

 

Ethik-Protokoll  13.1

 

Datum: 08.11.04

Protokollantin:Katharina Klausmann

 

 

Thema 1: Sterbehilfe

 

·         Besprechung eines Artikels aus der Süddeutschen Zeitung über die aktuelle Diskussion zum Thema Sterbehilfe

·        Justizministerin Brigitte Zypris möchte die passive Sterbehilfe in jeder Krankheitslage erlauben, selbst wenn Heilung möglich ist. Die aktive Sterbehilfe soll verboten bleiben.

 

Thema 2: Wahl USA

 

Meinungen der Schüler:

·        In Deutschland wäre Bush nicht wiedergewählt geworden.

·        Viele wählten Bush aufgrund seiner Moral/ seinen Werten.

·        In seiner letzten Amtszeit kann Bush praktisch machen, was er will

·        Es gab wieder Probleme mit den Stimmzetteln.

·        Kritik: Wahlmännersystem

 

Kommentare zum Film Fahrenheit 9/11 (Michael Moore):

·        Wurde in den USA nur im Kino, nicht wie bei uns im Fernsehen ausgestrahlt.

·        Szenen über den Irak zeigen, was Krieg wirklich bedeutet.

·        Szene im Kindergarten: Ist Bush handlungsunfähig?

 

Reden von Bush:

·        Bush spricht in seinen Reden emotionale Punkte an

·        Hin und her zwischen Angst und Sicherheit als wichtiges Element seiner Rhetorik und Politik

·        Bush spricht keine konkreten Fakten an

·        In Deutschland sind die Reden im Bundestag sachlicher

 

 

 

Protokoll  Ethik  12.2                                                                                       Datum: 15.11.04

Protokollantin: Eva Leberle

Thema der Stunde: Aristoteles

 

 

Thema: Kants Beispiele zur Anwendung des kategorischen Imperativs

(siehe S. 72)

Kant unterscheidet Pflichten gegenüber anderen und Pflichten gegenüber sich selbst.

Orientierungsprinzip: - eigene Vollkommenheit, d.h. das beste für sich schaffen   

                                   (physische / emotionale Kultur)

- Glückseligkeit der anderen

(Sozialverpflichtung, d.h. niemand leidet unter dem anderen; Sozialstaatsprinzip)

 

Unterrichtsaufgabe:    Gebe das 1. Beispiel Kants in eigenen Worten wieder.

Bsp.

Da die Natur dazu bestimmt ist das Leben anzutreiben, kann es kein allg. Naturgesetz sein, sich aus Selbstliebe umzubringen. Deshalb darf sich die Person nicht umbringen.

 

Ergänzung:

Ohne Lebenserhaltung ist keine Natur / Gesellschaft denkbar.

Selbstliebe ist kein allg. Naturgesetz, da sie der Lebenserhaltung wiederspricht

 

  Selbstliebe "`  Egoismus (!’ Neigung)

 

 

Kategorischer Imperativ = höchste Form des Gewissens