Aktuelles
Startseite
Adresse

 

Materialien, von Herrn Veraart zur Verfügung gestellt

 

1. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

NGVO (24.07.2001)

§ 19
„(1) [...] Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung und auf ein weiteres, nach Maßgabe von Absatz 2 bis 4 gewähltes Fach (mündliches Prüfungsfach); die Möglichkeit, das mündliche Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung zu ersetzen (§ 15 Abs. 3 Satz 4) bleibt unberührt.“

§ 23
„(1) Alle Schüler werden in dem gewählten mündlichen
Prüfungsfach (§ 19) und in einem weiteren Fach der schriftlichen Prüfung mündlich geprüft [...].“

„(3) Für das mündliche Prüfungsfach legen die Schüler spätestens zwei Wochen vor der Prüfung vier Themen im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahrgangsstufen im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft schriftlich vor. Der Leiter des Fachausschusses wählt eines dieser Themen als Prüfungsthema. Diese Entscheidung wird den Schülern etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt. [...]“

„(4) [...] Die Prüfung im mündlichen Prüfungsfach wird in der Regel als Einzelprüfung durchgeführt und dauert etwa 20 Minuten je Prüfungsfach und Prüfling; wird die Form der Gruppenprüfung gewählt, so ist durch die Begrenzung der Gruppengröße und durch die Themenstellung sicher zu stellen, dass die individuelle Leistung eindeutig erkennbar ist.“

1. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

NGVO (24.07.2001), Fortsetzung 1

„(5) In der mündlichen Prüfung soll der Schüler das Prüfungsthema oder die Prüfungsaufgaben in zusammenhängender Rede darstellen und in einem anschließenden Prüfungsgespräch in größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge einordnen. Die Prüfung darf keine Wiederholung, sondern muss eine Ergänzung der schriftlichen Prüfung sein; sie bezieht sich über das Prüfungsthema oder die Aufgabenstellung hinaus auch auf weitere Themen der Bildungs- und Lehrpläne.“

2. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Abiturerlass 2005

Hinweis: Kernkompetenzfächer nicht betroffen

Ziele und Inhalte

- Nachweis von fachlichem Wissen u. angemessener Darstellung
dieses Wissens

- Nachweis der Fähigkeit zum Problemlösen u. der Fähigkeit zur
selbständigen Recherche und Aufbereitung von Materialien

- Prüfung: Nachweis von fachlicher Leistung, Transferfähigkeit,
Kommunikationsfähigkeit, Methodenkompetenz

- Gegenstand der Prüfung: alle Themen des Lehrplans
einschließlich der Wahlthemen bzw. Module
2. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Abiturerlass 2005, Fortsetzung 1

Struktur

- Schüler: spätestens zwei Wochen vor Prüfung Vorlage von vier
Themen im Einvernehmen mit dem Fachlehrer

- Auswahl eines dieser Themen durch Leiter des
Prüfungsausschusses
- Mitteilung der Entscheidung an den Schüler etwa eine Woche
vor der Prüfung

- Prüfungsthemen
- mit Prüfling abgesprochen
- Formulierung: Raum für selbständige Bearbeitung
- klar definiert, dem zeitlichen Rahmen der Vorbereitung
angemessen, so offen wie möglich

- Durchführung in der Regel als Einzelprüfung

- Dauer: etwa 20 Minuten je Fach und Prüfling

- bei Gruppenprüfung
- Sicherstellung durch Begrenzung der Gruppengröße und
Themenstellung:
eindeutige Erkennbarkeit der individuellen Leistung
- jeder Schüler gleiche Zeit für selbständige Präsentation
(ca. 10 Minuten)
- keine unbedingte Notwendigkeit der exakt zehnminütigen
Prüfung jeden Schülers

- Beginn der Prüfung: Präsentation eines vorbereiteten
zusammenhängenden Vortrags von ca. zehn Minuten

2. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Abiturerlass 2005, Fortsetzung 2

- Charakter des anschließenden Prüfungsgesprächs
- Kolloquium
- Gegenstand: präsentierte Inhalte und deren unmittelbares
Umfeld
- z. B. möglich: Rückfragen, vertiefende und
problematisierende Fragen, anwendungsbezogene
Weiterführung, Diskussion über angewandte Methoden,
erwünscht: kontextbezogene Ausweitung auf weitere
Lehrplanthemen
- nicht intendiert: kleinschrittiges Abfragen weiterer
Lehrplaninhalte
- Leiter des Fachausschusses: Bestimmung des Ganges der
Prüfung, kann selbst prüfen

2. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Abiturerlass 2005, Fortsetzung 3

Gestaltung der Präsentation

- „Präsentation“ offen, Oberbegriff

- weder im Unterricht noch in der Prüfung: Medieneinsatz um
jeden Preis

- z. B. (ohne Qualitätsverlust) ein entsprechend vorbereiteter und
gestalteter Vortrag

- Möglichkeit der Medienunterstützung
- Tischvorlage
- Folien
- Wandtafel
- Flipchart
- Präsentationsoftware

- Berücksichtigung bei Planung
- Medienausstattung und Organisationsmöglichkeiten der
Schule
- Prinzip der Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler

- Grundsätzliche Anforderungen an Präsentation
- strukturierte Darstellung
- Problembeschreibung
- gegliederte Darstellung
- Lösungen
- Bewertungen
- zusammenfassender Schluss
2. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Abiturerlass 2005, Fortsetzung 4

Kriterien der Beurteilung

- Beurteilung: fachliche und überfachliche Kompetenz:
d. h. Inhalt u. Präsentation

- wegen eigenständiger u. längerfristiger Vorbereitungszeit im
fünften Prüfungsfach: Ansetzen von höheren Maßstäben

- Kriterien für Beurteilung der Methoden- bzw.
Präsentationskompetenz
- Qualität u. Quantität der Recherche; Angabe der benutzten
Quellen
- Authentizität des Materials
- Qualität u. Quantität der vermittelten Informationen, auch
Vollständigkeit, exemplarisches Vorgehen, Kreativität
- Strukturierung der Präsentation
- sprachliche Umsetzung
- freies u. adressatenorientiertes Sprechen (von grundlegender
Bedeutung)
- Sprachrichtigkeit
- Verständlichkeit
- Angemessenheit der Formulierungen
- Fachssprache
- Fähigkeit, im Prüfungsgespräch flexibel u. initiativ zu agieren
- Umgang mit Medien
- angemessene Auswahl
- sinnvoller Einsatz
- Qualität der visuellen Unterstützung
- Körpersprache, Mimik, Gestik (Passung mit Aussage)
- Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode
- möglicher wichtiger für die Notendifferenzierung im
Hinblick auf gute bis sehr gute Leistungen
3. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Wengert/Trenz: Didaktische Hinweise

1. Neugestaltete mündliche Abiturprüfung in B.-W

- Unterschied zur bisherigen mündlichen Abiturprüfung
- stärkere Problemorientierung in Aufgabenstellung
- Nachweis: neben fachlicher Leistung und Transferfähigkeit
v. a. auch Kommunikationsfähigkeit und Methodenkompetenz

2. Vorausgehender Unterricht

- Die „prüfungsrelevanten methodisch-strategischen
Kompetenzen“ müssen „frühzeitig klar benannt und zum
Gegenstand des Unterrichts gemacht werden“. (S. 5)

- „Damit begegnet dem Schüler im Unterricht stets beides: die
fachlich-inhaltliche Auseinandersetzung und die methodisch-
metakognitive Reflexion.“ (S. 6)


3. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Wengert/Trenz: Didaktische Hinweise,
Fortsetzung 1


3. Beratung der Schüler im Vorfeld der Themenformulierung

- Verantwortung f. Themenfindung u. –formulierung bei Schüler
u. Lehrer; Lehrer: „wichtige Beratungsfunktion“

- schülerindividuelle „ausführliche Beratungsgespräche“

- Grundvoraussetzungen für Thema
- deutlicher Lehrplanbezug
- in einer Woche bearbeitbar
- in zehn Minuten präsentierbar
- bei aller Klarheit, offene Formulierung: Spielraum f.
individuelle Bearbeitung u. Gestaltung
- jedes Thema eigenständig, von anderen weitgehend
verschieden, Vermeiden von größeren Ähnlichkeiten und
stärkeren Überlappungen
- die vier Themen müssen nicht den Inhalten der vier
Kurshalbjahre zugeordnet oder notwendigerweise vier
Lehrplanarbeiten entsprechen

- keine ausreichende Leistung: bloße Reproduktion des im
Unterricht Behandelten oder reine Wiederholung eines Referats;
verlangt: kreative u. intelligente Fortsetzung u. Anwendung des
Bekannten


3. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Wengert/Trenz: Didaktische Hinweise,
Fortsetzung 2

- Sonderfall Gruppenprüfung
- Beispiel: Einreichung eines gemeinsamen Themas durch drei
Schüler
- jeder einzelne Schüler muss noch drei weitere Themen
einreichen (unter denen eventuelle nochmals gemeinsame
Themen sein können)
- Bearbeitung des Gesamtthemas: im Team
- jeder Schüler besondere Zuständigkeit für „sein“ Teilthema,
das er in der Präsentation vertritt
- Verantwortung aller für Gesamtthema; Prüfungsgespräch:
jeder muss Auskunft geben können über „grundlegende
Überlegungen, Planungen und Entscheidungen“


4. Auswahl des konkreten Prüfungsthemas

- vor der Auswahl des Prüfungsthemas Kontaktaufnahme
zwischen Fachlehrer u. Prüfungsvorsitzenden
- Grundlage: schriftliche Information über
- das im Unterricht Behandelte
- was in der Prüfung erwartet werden kann
- welche technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen
- welche Themen im Unterricht ausführlich behandelt wurden
bzw. besonders unterrichtsnah sind


5. Zeit zwischen Themenvergabe u. Prüfung (Einwochenfrist)

- nach Vergabe des Prüfungsthemas keine inhaltliche Beratung
mehr
- nur Hilfen technischer Art (z. B. Kopiermöglichkeit)
3. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Wengert/Trenz: Didaktische Hinweise,
Fortsetzung 3


6. Prüfung

- zwei Teile
- 1. zehnminütige Präsentation
- 2. Kolloquium

- Präsentation
- Vortrag in freier Rede auf der Basis von Stichworten,
kein Ablesen eines Textes
- bei Verwendung von Folien: keine Textfolien
- Zehn-Minuten-Zeitraum darf nicht überschritten werden,
andernfalls: Abbruch des Vortrags
- Zeiteinteilung: wichtiges Kriterium für Bewertung

- Kolloquium (=Prüfungsgespräch)
- Fragen zum Thema
- Bedeutung
- Querverbindungen
- Anwendungen
- Quellen
- methodisches Vorgehen
- Nachweis: geistige Durchdringung des Themas
- auch sehr gelungene Präsentation kann geringes fachliches
Niveau nicht ausgleichen
- zu erteilende Fachnote: sachlich begründet
- auch andere Lehrplaninhalte werden angesprochen


3. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Wengert/Trenz: Didaktische Hinweise,
Fortsetzung 4


7. Bewertungskriterien

- Ausgangspunkt für Schüler: Adressaten (Prüfungskommission)
sachkundig
- d. h.: Nachweis seines Wissens u. Könnens in der zur
Verfügung stehenden Zeit so gut wie möglich

- Inhalt
- Qualität u. Quantität der Recherche
- Authentizität des Materials, Angabe der benutzten Quellen
- Richtigkeit
- Auswahl
(Qualität u. Quantität der vermittelten Information,
Wesentliches im Mittelpunkt, sinnvolle Beschränkung,
exemplarische, anschauliche, treffende Beispiele)
- Inhaltliche Tiefe
- Inhaltliche Breite
- Fachsprache, Begrifflichkeit
- Verständlichkeit

- Gliederung
- Folgerichtigkeit u. innere Logik des Aufbaus
- Strukturierende Maßnahmen
(orientierende Hinweise, Überleitungen)
- Dramaturgie
- Zeiteinteilung
(Schwerpunkte richtig setzen, Einhalten des Zeitlimits)


3. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Wengert/Trenz: Didaktische Hinweise,
Fortsetzung 5


- Medieneinsatz
- Sinnvoll / angemessen / ökonomisch
- Übersichtlich, aussagekräftig, gut lesbar
- Ästhetisch
- Den Inhalt unterstützend
- Einbindung in den Vortrag
- Souveräner Umgang

- Auftreten
- Freies u. adressatenorientiertes Sprechen
- Sprachliche Umsetzung
(Prägnanz u. Klarheit, Angemessenheit der Formulierungen,
richtige Verwendung der Fachsprache, vielfältiger
Wortschatz, richtige Syntax u. Grammatik, klare Aussprache,
Sprechgeschwindigkeit u. Pausen, Lautstärke, Modulation der
Stimme)
- Nonverbale Mittel
(Körpersprache, Gestik, Mimik, passend zum jeweiligen
Inhalt)
- Flexibilität im Umgang mit Unvorhergesehenem


3. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Wengert/Trenz: Didaktische Hinweise,
Fortsetzung 6


8. Notenfindung

- Bestimmung der Gesamtnote: transparentes Verfahren
- Verständigung der Kommission darauf vorher
- Anwendung der Kriterien auch schon im vorausgegangenen
Unterricht
- Bewertung der fachlichen u. der methodischen Kompetenz
- Noten: müssen Schluss auf Fachkompetenz ermöglichen
- bei völlig unzureichender fachlicher Leistung (5 oder 6):
Gesamtnote nicht ausreichend
- ordentliche fachliche Leistung (mindestens 3,5): wegen nicht so
gelungener Präsentation nicht unter ausreichend
- nur wenn Fachleistung zwischen 4 und 4,5, kann besonders
gelungene oder besonders schlechte Präsentation Gesamtnote
„nach der anderen Seite kippen lassen“
- Note: letztlich ganzheitliche Gesamtbewertung, nicht „Aufsummieren unverbundener Einzelbereiche“

4. Prüfung im mündlichen Prüfungsfach
(Vorbereitete Präsentation mit Prüfungsgespräch)

Fundstellen

1. Abiturerlass 2004

2. Abiturerlass 2005

3. Grunder, H.-U [u.a. Hg.]: Kurzversion des Forschungsberichts
„Neue Formen der Leistungsbeurteilung an Sekundarstufen I
und II“. LEU: ISE 109.- Stuttgart 2001

4. „Hinweise zur Gestaltung und Durchführung der mündlichen
Abiturprüfung“; KM Baden-Württemberg 45-66115.31-20004/1

5. NGVO

6. Siegmund, A: Die Präsentation und ihre Bewertung.- In: Politik
und Unterricht 3/2002: Der Seminarkurs, S. 29-40

7. Wengert, H.-G. u. G. Trenz: Didaktische Hinweise zur
Vorbereitung und Durchführung der neu gestalteten
mündlichen Abiturprüfung in Baden-Württemberg
(http://www.schule- bw.de/schularten/gymnasium/abituraufgaben/handreichungen_mue)